RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG:

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstages des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstages des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

3. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18:00 Uhr nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, ein späterer Ankunftszeitpunkt wurde vereinbart.4. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) der Raum (die Räume)  bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert.5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.  Der Beherberger muss jedoch in Anzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 % des Zimmerpreises sowie 30 % des Verpflegungspreises betragen.6. Dem Beherberger obliegt es, sich um anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend zu bemühen (§1107 ABGB).BEENDIGUNG DER BEHERBERGUNG:Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend zu bemühen.Reiserücktritssversicherung:Wir empfehlen unseren Gästen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

023-205-gut-trattenhof-pension-ferienwohnungen-urlaub-kinder-steiermark

keramik-013-190-px-ferienwohnungen-steiermark

004-205-sommerurlaub-steiermark-sommerferien-ferienwohnungen

Zum Seitenanfang